Inhalt: 15 Milliliter
Anbieter: Eduard Gerlach GmbH
Darreichungsform: Flüssigkeit
Grundpreis: 1 l 496,00 €
Art.-Nr. (PZN): 2159354
GTIN: 4013474103197
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Beschreibung
Nagelweicher für schöne Nägel
Verhütet Einwachsen der Nägel und starke Verhornungen. Macht Nägel und Nagelhaut elastisch. GEHWOL Nagelweicher erweicht schnell und schonend Verhornungen.
Beschwerden durch eingewachsene Zehennägel werden gemindert. Der schmerzhafte Druck des Nagels auf das beanspruchte Gewebe wird beseitigt.
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
Ich nehme den Nagelweicher nun auch schon und kann ihn sehr empfehlen, er ist eine sehr große Hilfe, vor allem bei eingewachsenen Nägeln und sehr harten Nägeln, Versand war sehr schnell, werde das Produkt sehr gerne weiter empfehlen und weiterhin in der Apotheke einkaufen,
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Das Produkt wurde mir von meiner Kosmetikerin empfohlen,da ich sehr harte Nägel habe und beim Schneiden dadurch auch Schmerzen hatte. Auch oft hatte ich Probleme beim Laufen in den Schuhen, ich hatte immer das Gefühl, es drückt. Nach ein paar Anwendungen, waren die Nägel schon nicht mehr so hart und meine Fußpflegerin hat nicht mehr, soviele Probleme die Nägel zu schneiden und ich nicht mehr so Schmerzen dabei. Kann das Produkt nur weiterempfehlen
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Ich habe über Monate einen eitrigen eingewachsenen Zehen gehabt , durch die Empfehlung einer Nachbarin bin ich auf GEHWOL Nagelweicher gestoßen. Nur nach einer 2 Tropfen Anwendung verspüre ich eine Erleichterung am eingewachsenen Zehen.
Top Produkt zu einen Top Preis
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Es ist ein sehr gutes Produkt. Der Nagelweicher hat mir schon sehr gut geholfen. Nach ein paar Tagen sind die Nägel aufgeweicht und es drückt nicht mehr in den Schuhen.
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Für Personen, die ständig mit eingewachsenen Nägel zu tun haben und unter Druckschmerz leiden, ist dies das richtige Produkt. Einfach in der Anwendung und Erleichterung durch Minderung des Druckschmerzes
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Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
Möchten Sie ein E-Rezept einlösen, scannen Sie dieses bitte hier ein und schließen Ihre Bestellung ab.
Sie haben Fragen zum E-Rezept, dann haben wir hier die aktuellen Informationen für Sie zusammengefasst.
Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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