Inhalt: 45 Gramm
Anbieter: Weleda AG
Darreichungsform: Pulver
Grundpreis: 1 kg 384,22 €
Art.-Nr. (PZN): 11514469
GTIN: 4001638073189
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Beschreibung
Weleda Aufbaukalk 1 - Zur Förderung der gesunden Knochen- und Zahnbildung
Weleda Aufbaukalk 1 dient zusammen mit Weleda Aufbaukalk 2 der Förderung der gesunden Knochen- und Zahnbildung. Das Pulver unterstützt den Körper bei der Verwertung von Calcium aus der aufgenommenen Nahrung.
Anwendung:
1 Einzeldosis (ca. 0,2 g) von Weleda Aufbaukalk 1 morgens mit Flüssigkeit einnehmen. Abends 1 Einzeldosis Weleda Aufbaukalk 2 ebenfalls mit Flüssigkeit einnehmen.
Anwendungsgebiete:
Gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis. Dazu gehört: Anregung des Kalkprozesses, z. B. Förderung der gesunden Knochen- und Zahnbildung bei Kleinkindern und während der Schwangerschaft.
Top Kundenmeinungen und Bewertungen
Dieses Produkt wurde mir von mehreren Ärzten empfohlen, da die Zähne meiner Tochter eine sehr schlechte Substanz haben und dementsprechend sehr empfindlich sind. Nach einem halben Jahr der Einnahme kann ich dazu sagen, dass bislang die Zähne stabil geblieben sind, keine neuen Löcher dazugekommen sind und auch die Empfindlichkeit ein bisschen zurückgegangen ist und die Kombination aus verschiedenen Produkten ihr geistig und körperlich sehr gut tuen ( Mathe ist plötzlich kinderleicht...)
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Nach der Schwangerschaft leide ich sehr unter Ermüdung und Erschöpftheit. Meine Hebamme hat mir dieses Mittel empfohlen und es ist einfach nur ein ganz toller Glücksgriff. Ich fühle mich fitter und die Haare werden wieder voller !
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Nehme das Produkt morgens in Kombi mit Aufbaukalk 2 (abends) für starke Knochen u Zähne auch fürs Baby. Fördert die Calcium Aufnahme was auch in der Schwangerschaft sehr wichtig ist.
Sehr gut verträglich u einfache Einnahme
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Rezepte1,2
Ihr Originalrezept muss uns vorliegen, bevor wir Ihre Online Bestellung für den Versand vorbereiten können. Freiumschläge für Ihre Rezepte erhalten Sie bei jeder Lieferung. Freiumschläge für Ihre Rezepte können Sie online herunterladen.
Privatrezept1
Wenn Sie privat versichert sind, tragen Sie die Kosten für verschriebene Medikamente zunächst selbst und reichen dann Ihre quittierte Rezeptkopie bei Ihrer Krankenversicherung ein.
E-Rezept1,2
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Kassenrezept / Kassenrezept befreit2
Wählen Sie Kassenrezept bzw. Kassenrezept befreit, wenn Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und Ihr Arzt Ihnen ein rosafarbenes Rezept ausgestellt hat. Bei Kassenrezepten erfolgt die Abrechnung direkt mit der Krankenkasse. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, muss unserer Internet Apotheke eine Kopie Ihres Befreiungsausweises vorliegen. In seltenen Fällen kann bei Kassenrezepten zusätzlich eine "Mehrkosten"-Zuzahlung entstehen. Sollte dieser sehr seltene Fall eintreten, werden Sie von uns umgehend informiert. Medizinprodukte/Hilfsmittel können wir nur mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wenn uns die entsprechenden Hilfsmittelverträge vorliegen. Sie können sich telefonisch oder per E-Mail über die bestehenden Hilfsmittelverträge unserer Online Apotheke erkundigen.
Biozid3
Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.
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