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Abbildung ähnlich
Hedrin Once Liquid Gel
Inhalt: 100 Milliliter
Anbieter: STADA Consumer Health Deutschland GmbH
Darreichungsform: Gel
Grundpreis: 1 l 192,90 €
Art.-Nr. (PZN): 13155945

Beschreibung

Beseitigt schnell Kopfläuse und Nissen

Hedrin Once Spray Gel bekämpft Läuse und Läuseeier auf physikalische Weise - ohne dabei Pestizide zu verwenden.

Nur eine Anwendung des Sprays reicht, damit die Wirkung einsetzt und das Problem beseitigt wird. Die gute Verträglichkeit ist zudem klinisch bestätigt.

 

Hinweis: Die Packungsgröße (100 ml) ist ausreichend für viermalige Anwendung des Sprays.

Hinweis

Können Läuse tatsächlich von Kopf zu Kopf springen?

Nein, Läuse springen nicht von einem Haarschopf zum anderen. Da Läuse nicht springen, fliegen oder gar schwimmen können, findet eine Übertragung normalerweise nur statt, wenn die Parasiten von Kopf zu Kopf krabbeln. In Einzelfällen ist jedoch auch eine Übertragung durch gemeinsam verwendete Gegenstände (z.B. Haarbürsten, Mützen usw.) denkbar.

Was muss ich tun, wenn bei meinem Kind Kopflausbefall festgestellt wurde?

Wenn bei Ihrem Kind ? oder einem anderen Familienmitglied ? eine Infektion mit Läusen diagnostiziert wurde, ist zügiges Handeln am wichtigsten. Denn nur wer schnell etwas gegen Läuse unternimmt, kann eine weitere Ausbreitung der Plage unterbinden. Wenn Sie geeignete Produkte, z.B. aus der Apotheke, verwenden, sind Sie die Läuse schnell wieder los. Mit Hedrin® Once beispielsweise steht ein Produkt zur Verfügung, das Läuse und Läuseeier auf physikalische Weise bekämpft.

Stimmt es, dass Kopfläuse Krankheiten übertragen können?

Nein. Kopfläuse sind unangenehm, aber vollkommen harmlos. Im Gegensatz zu anderen Parasiten (wie z.B. Zecken) übertragen Läuse in Deutschland und Europa meist keine Krankheiten. Allerdings kann ein Befall bestimmte Erkrankungen zumindest begünstigen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn durch heftiges Kratzen an den juckenden Stichen Wunden entstehen, durch die Bakterien in den Körper eindringen.

Muss ich die Leitung der Schule bzw. des Kindergartens darüber informieren, dass mein Kind Läuse hat?

Ja, gemäß Infektionsschutzgesetz (§34 Abs. 5 IfSG) sind Eltern bzw. Sorgeberechtigte dazu verpflichtet, einen Befall mit Läusen bei der Leitung der vom Kind besuchten Gemeinschaftseinrichtung zu melden. Diese leitet dann Schritte ein, um eine Ausbreitung des Befalls zu verhindern. Wann Ihr Kind die Einrichtung wieder besuchen darf, wird unterschiedlich gehandhabt. Setzen Sie sich dazu am besten direkt mit der Leitung der Einrichtung in Verbindung.

Top Kundenmeinungen und Bewertungen


Zuverlässiges, schnell wirksames Mittel

55 von 60 Kunden fanden die folgende Meinung hilfreich.
Rezensentin/Rezensent schreibt am 12.09.2017
Nachdem unsere Tochter sich im Kindergarten mit Läusen angesteckt hat, wurde uns dieses Mittel empfohlen. Es ist einfach anzuwenden und schnell wirksam...die Läuse werden erstickt und Nissen abgetötet. Das Mittel wird auf das trockene Haar aufgetragen und einmassiert, 15 min einwirken lassen, danach gründlich ausspülen bzw. mit Shampoo auswaschen. Bei Bedarf wiederholen...Als angenehm zu erwähnen ist, dass es geruchsneutral ist. Fazit ist, gut wirksames Mittel, Problem war schnell behoben...Preis ebenfalls ok.

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Biozid3
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